Zertifizierung
Die europäischen Normen legen das Konformitätsnachweisverfahren im Anhang ZA fest. Für Gesteinskörnungen (Sand, Kies) ist das System maßgebend, das aus den folgenden Elementen besteht:
Konformitätsnachweisverfahren
Konformitätserklärung des Herstellers
Aufgabe des Herstellers
- Erstprüfung des Produkts
- kontinuierliche werkseigene Produktionskontrolle
- ggf. zusätzliche Prüfung von im Werk entnommenen Proben nach Prüfplan
Aufgabe der zugelassenen Stelle
Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle aufgrund von
- Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle
- laufender Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produktionskontrolle
Regelmäßige Probenentnahmen und Materialprüfungen werden nach diesem System im Verantwortungsbereich des Herstellers durchgeführt. In der Regel gibt es keine feststehenden Anforderungen an die Qualifikation und die Kompetenz der eingeschalteten Materialprüfstellen.
Die MKU unterzieht sich einer freiwilligen Produktprüfung nach der sog. "Verbändeempfehlung". In dieser Empfehlung wird ein Verfahren festgelegt, nach welchem für festgelegte Eigenschaften eine regelmäßige Probenentnahme durch die zugelassene Stelle im Rahmen der Überwachung erfolgt. Die Materialprüfung dieser Proben muss in anerkannten Prüfstellen erfolgen.