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Zertifizierung

Die europäischen Normen legen das Konformitätsnachweisverfahren im Anhang ZA fest. Für Gesteinskörnungen (Sand, Kies) ist das System maßgebend, das aus den folgenden Elementen besteht:

Konformitätsnachweisverfahren

Konformitätserklärung des Herstellers

Aufgabe des Herstellers

  • Erstprüfung des Produkts
  • kontinuierliche werkseigene Produktionskontrolle
  • ggf. zusätzliche Prüfung von im Werk entnommenen Proben nach Prüfplan

Aufgabe der zugelassenen Stelle

Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle aufgrund von

  • Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle
  • laufender Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produktionskontrolle

Regelmäßige Probenentnahmen und Materialprüfungen werden nach diesem System im Verantwortungsbereich des Herstellers durchgeführt. In der Regel gibt es keine feststehenden Anforderungen an die Qualifikation und die Kompetenz der eingeschalteten Materialprüfstellen.

Die MKU unterzieht sich einer freiwilligen Produktprüfung nach der sog. "Verbändeempfehlung". In dieser Empfehlung wird ein Verfahren festgelegt, nach welchem für festgelegte Eigenschaften eine regelmäßige Probenentnahme durch die zugelassene Stelle im Rahmen der Überwachung erfolgt. Die Materialprüfung dieser Proben muss in anerkannten Prüfstellen erfolgen.