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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Sand und Kies

Stand: April 2018

  1. Geltung
    1. Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller nach dem 01.01.2002 vereinbarten Verkäufe von ungebrochenem und/oder gebrochenem Sand und Kies (im folgenden „Ware“). Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Käufer ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns gegenüber nicht.
    2. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten, sind sie kursiv gedruckt.
  2. Angebot
    Unsere Angebote sind unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. Für die richtige Auswahl der Kies- und Sandsorte und –menge ist allein der Käufer verantwortlich.
  3. Lieferung und Abnahme
    1. Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle; wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten.
    2. Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten (Lieferfristen und – termine) berechtigt den Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir die Nichteinhaltung zu vertreten haben. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/ Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; soweit uns gleiche Umstände die Lieferung/ Restlieferung unmöglich machen, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeits­störungen, unvermeidbaren Mangel an notwendigen Roh- und Be­triebs­stoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen oder sonstige unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist. Wir werden bei auftretenden Lieferer­schwernissen/- verzögerungen den Käufer unverzüglich informieren.
    3. Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der Käufer. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Kies- und Sandfahrzeug diese ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden, es sei denn, der Käufer hat das Nichtvorliegen dieser Voraussetzung nicht zu vertreten; Unternehmer haften ohne Rücksicht auf ein Vertretenmüssen. Das Entladen muss unverzüglich und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. – Ist der Käufer Unternehmer, so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme der Ware und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt, sowie unser Sorten- verzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt, es sei denn, wir durften aufgrund konkreter Umstände nicht von einer Empfangsberechtigung der unterzeichnenden Personen ausgehen.
    4. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sein denn, er hat die Verweigerung, Verspätung, Verzögerung oder sonstige Sachwidrigkeit der Abnahme nicht zu vertreten; Unternehmer haften im Fall der Abholung im Werk ohne Rücksicht auf ein Vertretenmüssen. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für ordnungsmäßige Abnahme der Ware und Bezahlung des Kaufpreises.
  4. Gefahrübergang
    1. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt und ist der Käufer Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt, bei Transport mittels fremder wie unserer eigenen Fahrzeuge in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware an den Versandbeauftragten ausgeliefert ist, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes.
    2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver­schlechterung der Ware geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem das Fahrzeug das Werksgelände verlässt. Bei Lieferung nach außerhalb des Werkes geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.
  5. Mängelansprüche
    1. Die Haftung für Mängel entfällt gegenüber Unternehmern, wenn der Käufer oder die nach Ziff. 3.3 zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Person unsere Ware mit Sand und Kies anderer Lieferanten oder mit anderen Baustoffen vermengt oder verändert oder vermengen oder verändern lässt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Vermengung oder Veränderung den Mangel nicht herbeigeführt hat.
    2. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art sind von Unternehmern unverzüglich bei Abnahme der Ware zu rügen. In diesem Fall hat der Käufer die Ware zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art sind von Unternehmern unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch vor Ablauf eines Jahres ab Ablieferung, zu rügen; dies gilt nicht für Mängel, für die § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB gilt. Mündliche oder fernmündliche Rügen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei nicht form- und/oder fristgerechter Rüge gilt die Ware als genehmigt.
    3. Proben gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsmäßig entnommen und behandelt worden sind. Wir werden unverzüglich nach einem entsprechenden Verlangen des Käufers einen solchen Beauftragten zur Probenahme entsenden.
    4. Wegen eines Mangels kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir Nacherfüllung nur in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache. Ein Fehlschlagen der Nach­erfüllung berechtigt den Käufer nach seiner Wahl zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Für Schadensersatzansprüche gelten die Be­stim­mungen unter Ziff. 6.
    5. Mängelansprüche eines Unternehmers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware; dies gilt nicht für Mängelansprüche gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB. Auf Schadensersatz gerichtete Mängelansprüche außer denjenigen nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB verjähren ein Jahr ab Ablieferung, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht, dass der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt, oder dass wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
  6. Schadensersatzansprüche
    Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen Verletzung einer Vertragspflicht, aus Verschulden anlässlich von Vertrags­ver­hand­lungen und aus außervertraglicher Haftung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflicht­verletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht oder nicht durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung oder nicht durch einen von uns arglistig verschwiegenen Mangel verursacht ist oder nicht in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt. Bei Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung haften wir nicht für bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Schäden. Eine Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
  7. Sicherungsrechte
    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Kaufpreisforderungen samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Zinsen) unser Eigentum. Ist der Käufer Unternehmer, bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unsere Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Doch darf er sie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen einen Vertrags­partner bereits im voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder mit dem Vertragspartner ein Abtretungsverbot vereinbart.
    2. Eine etwaige Verarbeitung unserer Ware durch den Käufer zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert unserer Ware (7.9) ein. Für den Fall, dass der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unserer Ware mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein– oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung der in 7.1 Satz 2 aufgezählten Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unserer Ware (7.9) zum Wert der anderen Sachen. Unser Miteigentum besteht bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen gem. 7.1 Satz 2 fort.
    3. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach 7.1 Satz 2 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf unserer Ware mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (7.9) mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab.
    4. Für den Fall, dass der Käufer unsere Ware zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserer Ware hergestellte neue Sachen verkauft oder unsere Ware mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen gem. 7.1 Satz 2 diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (7.9) mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderung ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung von Sicherheiten gem. §§ 648, 648 a BGB aufgrund der Verarbeitung unserer Ware wegen und in Höhe unserer gesamten offen stehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach 7.1 Satz 2 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung einzuziehen. Wir werden indes von den Befugnissen gemäß den Sätzen 4 und 5 dieses Absatzes keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs­ver­pflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
    5. Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile vorrangig vor einem etwa verbleibenden weiteren Restbetrag ab. Unser Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt.
    6. Der Käufer kann seine Forderungen gegen Nacherwerber in Höhe des Wertes unserer Ware (7.9) weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren.
    7. Der Käufer hat alle Sachen, welche in unserem Eigentum oder Mit­eigentum stehen, mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beein­trächtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallenden Interventionskosten, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können, zu tragen.
    8. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung.
    9. Der „Wert unserer Ware“ im Sinne dieser Ziff. 7 entspricht dem Gesamtbetrag der in unseren Rechnungen ausgewiesenen Kaufpreise zzgl. 10%.
    10. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert unsere Forderungen um 10% übersteigt.
  8. Preis- und Zahlungsbedingungen
    1. Erhöhen sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Lieferung unsere Selbstkosten, insbesondere für Vorkommen, Fracht und/oder Löhne so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Führt die Berichtigung zu einer Erhöhung des Netto-Ver­kaufspreises um mehr als 10%, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    2. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort fällig und spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, beanspruchen wir Verzugszinsen mindestens in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz; gegenüber Unternehmern beanspruchen wir Verzugszinsen mindestens in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens.
    3. Ist der Käufer Unternehmer, verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass der Anspruch des Käufers, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
    4. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen.
    5. Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
    6. Ist der Käufer Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung-, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt wird.
    7. Wir sind berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird.
  9. Baustoffüberwachung
    Den Beauftragten des Fremdüberwachers, der Bauaufsichtsbehörde oder der Straßenbaubehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben aus der Ware zu entnehmen.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Ist unser Vertragspartner Unternehmer, so ist Erfüllungsort für die Lieferung unser Lieferwerk. Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz unserer Verkaufsgesellschaft, falls wir uns einer solchen bedienen, anderenfalls der Sitz unserer Hauptverwaltung. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheckklagen) mit Kaufleuten ist der Sitz unserer Verwaltung, nach unserer Wahl auch der Sitz unseres Lieferwerkes oder unserer Verkaufsgesellschaft.

 

 

Datenschutz nach DSGVO (Stand 08/2018)

Information der betroffenen Personen (Interessenten/Kunden/Lieferanten/ Partner/Externe Dienstleister/Mitarbeiter des Auftraggebers/Partner/Freiberufler/ Vermittler nach Art. 13/14 DS-GVO)

Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch unser Unternehmen und Ihre Rechte anhand der Vorgaben der DSGVO geben.

Bei Fragen oder für weitere diesbezüglich Auskünfte schreiben Sie an die Adresse der Münchner Kies Union oder an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

1. Name der verantwortlichen Stelle:

Münchner Kies Union GmbH & Co. Sand- und Kieswerke KG
Garchinger Str. 35
85386 Eching
Tel. 089-31 00 02-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Amtsgericht München
Registernummer: HRB 43208

2. Geschäftsleitung:

Herr Franz Demmelhuber, Tel: 089-31 00 02-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

3. Verantwortlicher für den Datenschutz:

Herr Stephan Weiss – UB Weiss GmbH
Germanenstr. 2
86343 Königsbrunn
Tel: +49 8231 30 18 862
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:

Die Münchner Kies Union (MKU) ist ein mittelständisches Unternehmen, das spezialisiert ist auf die Versorgung seiner Kunden mit Kies und Sand sowie daraus veredelten Produkten.

  • Abwicklung von Kundenbestellungen, Information über Auftrags- und Lieferdaten
  • Durchführung von Logistikdienstleistungen
  • Durchführung von Produktionsaufträgen
  • Erfassung von Vertrags- und Kontaktdaten zur Auftragsabwicklung oder Auftragsanbahnung
  • Rechnungswesen, Buchhaltung, Mahnwesen und weitere interne Verfahren
  • Organisation und Durchführung von Einkauf und Beschaffung
  • Vertrieb und Marketing für unsere Geschäftszwecke
  • Systematische Pflege der Kunden, Lieferanten und Interessentenbeziehungen

Wir verarbeiten die vorab genannten personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):

  1. Zur Erfüllung von Vertrag und vorvertraglichen Maßnahmen (Artikel 6 Abs. 1 S.1 lit. b DSGVO)
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Erbringung von Leistungen im Rahmen der Durchführung unserer Verträge mit unseren Kunden oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen. Die weiteren Einzelheiten zum Zweck der Datenverarbeitung können Sie den jeweiligen Vertragsunterlagen entnehmen.
  2. Aufgrund rechtlicher Verpflichtungen (Artikel 6 Abs.1 S.1 lit. c DSGVO) oder im öffentlichen Interesse (Artikel 6 Abs. 1 S.1 lit. e DSGVO)
  3. Aufgrund Ihrer Einwilligung (Artikel 6 Abs.1 S.1 lit. a DSGVO)
    Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z. B. Weitergabe von Daten im Verbund/Konzern) erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben.
  4. im Rahmen der Interessenabwägung (Artikel 6 Abs. 1 S.1 lit. f DSGVO)
    Die Verarbeitung ist zur Wahrung des berechtigten Interesses des Verantwortlichen oder eines Dritten gem. Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f DS-GVO erforderlich und es überwiegen keine Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person (z.B. für Werbung für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen).

5. Betroffene Personengruppe/n:

Interessenten, Kunden und/oder Mitarbeiter von Kunden, Lieferanten, Interessenten, Partner, Vermittler, ext. Dienstleister und Freiberufler

6. Daten oder Datenkategorien:

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir von Ihnen in Ihrer Funktion als Vertreter/Bevollmächtigter der juristischen Person (Interessent, Kunde, Lieferant, ext. Dienstleister, Partner, Freiberufler, Mitarbeiter des Auftraggebers, Vermittler) erhalten.

Kontaktdaten (Name, Titel, Vorname, Telefon, Fax, Mobiltelefon, Internetadresse, E-Mail, Position, Firma, Firmenanschrift, Mitarbeiteranzahl, Branche, Kundenart, Telefon (Firma), Fax (Firma), Kontakthistorie und Korrespondenz, Daten für Angebote und Geschäftsanbahnung)
Abrechnungsdaten (Auftragsdaten, Zahlungsdaten (Kontoinformationen, Bank, IBAN, BIC, Name des Kontoinhabers, Zahlungsverhalten (z.B. Bonität), Daten zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten)

Daten aus Aufträgen/Bestellungen/Verträgen (Anschrift, Kontaktdaten, Vertragsinhalte)

7. Quelle der personenbezogenen Daten

Der jeweilige Verantwortliche verarbeitet personenbezogen Daten, die er im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses, Kontaktformularen und Fragebögen von Ihnen erhält (Direkterhebung). Darüber hinaus verarbeitet er personenbezogene Daten, die er aus öffentlich zugänglichen Quellen (Firmenverzeichnisse, Handelsregister, Internet, Presse, Sozialen Netzwerken, Aushängen, Veranstaltungen und Messen oder persönlichen Gesprächen und Empfehlungen) zulässigerweise gewinnen durfte.

8. Empfänger oder Kategorien von Empfängern:

Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind wie Einkauf, Verkauf, Marketing, Vertrieb, Verwaltung, Auftragsabwicklung, Rechnungswesen und Buchhaltung. Öffentliche Stellen wie Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden beim Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften.

Externe Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter (Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 4 i.V.m. Art. 28 DS-GVO. zur Erfüllung der oben genannten Zwecke).
Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Geschäftsbeziehungen mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben.

9. Regelfristen für die Löschung der Daten:

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungsfristen und -pflichten erlassen. Wenn die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, löschen wir die jeweiligen personenbezogenen Daten, solange und sоweit die personenbezogenen Daten nicht zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind oder wir kein berechtigtes Interesse mehr an der Speicherung besitzen, oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.
Speicherdauer der personenbezogenen Daten:

10 Jahre (UStG) (Löschung nach 10 Jahren. Aufbewahrungsfrist gem. § 14 UStG.
10 Jahre Aufbewahrungsfrist gem. § 147 AO für steuerlich relevante Unterlagen.

Im Rahmen gesetzlicher Verjährungsvorschriften gem. §195ff BGB (Beweismittel etc. können bis zu 30 Jahren betragen, regelmässige Verjährungfrist ist 3 Jahre).

6 Jahre nach Vertragsende gem. der handelsrechtlichen Aufbewahrungspflicht aus § 257 Abs. 4 HGB

10. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten außerhalb der EU:

Eine Übermittlung an Drittstaaten findet nicht statt und ist nicht geplant.

11. Rechte der betroffenen Person:

  • Recht auf Bestätigung: Sie haben das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden.
  • Recht auf Auskunft Art. 15 DS-GVO: Sie haben das Recht, jederzeit von uns unentgeltliche Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten sowie eine Kopie dieser Daten zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung Art. 16 DS-GVO: Sie können die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht Ihnen zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.
  • Löschung Art. 17 DS-GVO: Sie haben das Recht, von uns zu verlangen, dass die Sie betreffenden personenbez. Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern gesetzlich vorgesehene Gründe zutreffen und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist.
  • Einschränkung der Verarbeitung Art. 18 DS-GVO: Sie haben das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der gesetzlichen Voraussetzungen gegeben ist.
  • Recht auf Unterrichtung Art. 19 DS-GVO: Sie haben das Recht, dass wir allen Empfängern, denen personenbezogenen Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 16, Artikel 17 Absatz 1 und Artikel 18 mitteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.
  • Datenübertragbarkeit Art. 20 DS-GVO: Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie haben außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln.

Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Verantwortlichen.

12. Recht auf Widerspruch:

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. e (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) oder S.1 f (Datenverarbeitung auf Grundlage einer Interessenabwägung) DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.

13. Beschwerderecht:

Sie haben das Recht, sich einer für Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde über unsere Verarbeitung personenbezogener Daten zu beschweren.

14. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses müsse Sie diejenigen personenbezogenen Datenbereitstellen, die für den Abschluss des jeweiligen Vertragsverhältnisses und die Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderliche sind oder zu deren Erhebung der jeweilige Verantwortliche verpflichtet ist. Ohne diese Daten kann das Vertragsverhältnis nicht abgeschlossen bzw. erfüllt werden.
Sofern es sich um Kontaktdaten aus vertrieblichen Gründen handelt, sich Sie nicht zur Bereitstellung verpflichtet.

15. Automatische Entscheidungsfindung und Profiling

Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung bzw. Profiling.